AGB

Kartenverkauf HOFBURG Silvesterball

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Eigenveranstaltung „HOFBURG Silvesterball“ gelten für Vertragsabschlüsse zwischen der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. Heldenplatz, 1010 Wien, T. +43 1 5873666, F. +43 1 5356426 (im Folgenden "HOFBURG Vienna" bzw. „HV“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“). Dies unabhängig davon, ob ein solcher Vertragsabschluss online über die Website www.hofburgsilvesterball.com , per E-Mail oder offline über Telefon, Fax, Brief oder vor Ort geschlossen wird.

1.2 Mit dem Besitz einer Eintrittskarte unterliegt der Besucher der Hausordnung der HV. Im Falle der Weitergabe einer Karte obliegt es dem jeweils vorangehenden Erwerber derselben, darauf hinzuweisen, dass gegenüber jedem weiteren Erwerber die AGB und die Hausordnung der HV gelten. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Kunden und HV.

1.3 Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung (siehe Pkt 2) akzeptiert der Kunde diese AGB. Vertragsabschlüsse sind nur zu diesen Bedingungen möglich. Abweichenden, entgegenstehenden, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Kunden muss die HV ausdrücklich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens der HV nicht als Zustimmung zu etwaigen von ihrer AGB abweichenden Bedingungen.

1.4 Bei mehreren, zeitlich auseinander liegenden Vertragsabschlüssen wird jeweils die zum Zeitpunkt der Abgabe der Vertragserklärung (siehe Pkt 2) durch den Kunden geltende und durch die HV veröffentlichte Fassung der AGB Vertragsbestandteil. Mehrere Vertragsabschlüsse mit einem bestimmten Kunden begründen ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines Rahmenvertrages weder ein Dauerschuldverhältnis noch einen sonstigen Anspruch auf erneuten Abschluss eines Kaufvertrags.

1.5 HV behält sich das Recht zur jederzeitigen, einseitigen Änderung der AGB für die Zukunft vor. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird mit einem Versionshinweis auf www.hofburgsilvesterball.com unter der Rubrik „AGB“ veröffentlicht.

2 Vertragsabschluss

2.1 Die Präsentation der Produkte auf der Website oder in der HV ist kein Vertragsangebot im rechtlichen Sinne. Das Angebot im rechtlichen Sinne erfolgt jeweils ausschließlich durch den Kunden auf Basis der Punkte 2.2 und 2.3.

2.2 Das Vertragsangebot im rechtlichen Sinne erfolgt vor Ort (im HV Büro) durch Auswahl der Eintrittskarten durch den Kunden und deren Bezahlung. Die Annahme im rechtlichen Sinne seitens HV erfolgt durch Entgegennahme des Kaufpreises sowie Aushändigung der Eintrittskarten an den Kunden.

2.3 Auf der Website erfolgt das Vertragsangebot des Kunden im rechtlichen Sinne durch die Bestellung der Eintrittskarte/n. Vor Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Zusammenstellung des Inhalts der Bestellung samt Preisen, die er noch korrigieren oder bestätigen kann.

2.3.1 Die Bestellung wird getätigt, indem der Kunde alle Pflichtfelder (mit einem Stern versehene Felder) ausfüllt und den Inhalt samt Preisen noch einmal bestätigt. Der Bestellvorgang wird in weiterer Folge über den Button „zahlungspflichtige Bestellung“ zum Vertragsabschluss geführt. Dadurch wird das Vertragsangebot des Kunden für ihn verbindlich. Der Eingang der Bestellung bei HV wird durch ein automatisch versandtes E-Mail bestätigt, das aber noch keine Annahme im rechtlichen Sinne der Bestellung bedeutet. Nachrichten gehen der HV nur während der normalen Geschäftszeiten zu (Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Österreich). Außerhalb dieser Zeiten auf dem HV Server einlangende Nachrichten gelten erst am nächsten Arbeitstag als zugegangen.

2.3.2 Die Annahme im rechtlichen Sinne der Bestellung erfolgt seitens HV durch Auftragsbestätigung. HV ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4 Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und dass Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können. Der Kunde trägt das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form bei HV ankommen. HV darf darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der sie erhalten werden, vom Kunden gesandt wurden.

2.5 Der Kunde verpflichtet sich beim Erwerb von Eintrittskarten, die ihm zugesandte Bestellbestätigung zu den in dieser Bestätigung genannten Abholzeiten gegen eine Originalkarte umzutauschen. Die Übernahme der Eintrittskarten ist durch Unterschrift zu bestätigen.

2.6 Für Schäden bzw. Nachteilten, die dadurch entstehen, dass der Zahlungsvorgang von der beauftragten Kreditkartengesellschaft nicht autorisiert wurde, und/oder für auf dem Postweg verloren gegangene Karten wird von HV keine Haftung übernommen. Insbesondere übernimmt HV keine Haftung für die Zustellung durch Dritte, wie etwa der Österreichischen Post AG oder allfälliger anderer Versand- bzw. Botendienste. Daher können keinerlei Schadenersatzansprüche gegen HV aus Gründen der Nicht- oder Falschzustellung von Karten übernommen werden.

3 Preise, Liefer- und Versandkosten

3.1 Die auf der Website angeführten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive Umsatzsteuer ohne Lieferkosten und ohne jegliche Nebenleistungen, sofern nicht in der jeweils geltenden Preisliste andere Lieferkonditionen angeführt sind.

3.2 Für Lieferungen verrechnet HV zusätzlich eine Verpackungs- und Versandpauschale ("Lieferkosten"), deren konkrete Höhe von der bestellten Karte sowie dem Lieferort abhängt. Eine Aufstellung der Lieferkosten kann aus der Preisliste sowie der Buchungsbestätigung entnommen und auf www.hofburgsilvesterball.com abgerufen werden.

3.3 Der Versand per EMS (Inland) erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden an die von ihm bei der Bestellung angegebene Lieferadresse.

3.4 Die Lieferfrist wird durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Ausschuss wichtiger Fertigungsteile und Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert.

3.5 Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.

4 Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind die Forderungen der HV vor Ausfolgung der bestellten Karten vollständig und ohne Abzug zu bezahlen. Eine Bezahlung des Kaufpreises bei Kauf über unsere Website und Wunsch der Zustellung der bestellten Ware ist mittels der folgenden Zahlungsmethoden möglich: Zahlung per Kreditkarte (Mastercard, Visa) Zahlung per Sofortüberweisung.

4.1.1 Bei Abholung bzw. Kauf in der HV stehen unterschiedliche Zahlungsarten zur Verfügung. Auskunft hierzu erhalten Sie unter +43 1 5873666-214, silvesterball@hofburg.com, sowie direkt in der HV. Der Kaufpreis ist jeweils sofort bei unserer Annahme des Angebots fällig. Der Betrag in Höhe des Kaufpreises wird daher bei Wahl der Zahlung per Kreditkarte bei Annahme des Angebots durch HV von der vom Kunden angegebenen Kreditkarte abgebucht. Bei Zahlung mittels Sofortüberweisung wird der Gesamtbetrag nach Bestätigung des Kunden sofort und ohne Abzug vom angegeben Konto abgebucht.

4.2 Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Kunden gelten 12% p.a. Verzugszinsen als vereinbart. Zumindest ist HV berechtigt, den von den Banken in Rechnung gestellten Zinssatz als Verzugszinsen zu begehren. Weiters sind die tatsächlich angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines etwaig eingeschalteten Inkassoinstituts, die sich aus den jeweiligen geltenden Verordnungen für Höchstgebühren im Inkassowesen ergeben, sowie sämtliche Kosten der außergerichtlichen und allenfalls gerichtlichen Betreibung, die in einem angemessenen Verhältnis stehen (insbesondere Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz). zu zahlen. Die Möglichkeit der Aufrechnung gegen unsere Kaufpreisforderung ist ausgeschlossen.

4.3 Bei Verzug des Kunden mit Zahlungen oder sonstigen Leistungen ist HV - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten, oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.4 Der Kunde kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit von HOFBURG Vienna oder mit konnexen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unternehmer im Sinne des KSchG können ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich derartiger Forderungen geltend machen.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen der HV inklusive aller Nebengebühren bleiben die gelieferten Karten das alleiniges und unbeschränktes Eigentum von HV und der Zutritt zur entsprechenden Veranstaltung wird von HV verwehrt.

6 Weiterverkauf

6.1 Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken sowie von personifizierten Eintrittskarten und Eintrittskarten für welche Vergünstigungen, Ermäßigungen oder Rabatte in Anspruch genommen wurden, insbesondere über sogenannte Sekundärticket- und Auktionsplattformen wie etwa ebay, viagogo, willhaben oder stubhub, ist nur mit schriftlicher Genehmigung der HV gestattet. Sollte ein nicht genehmigter Verkauf festgestellt werden, verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Weitere rechtliche Schritte behält sich HV ausdrücklich vor.

7 Gewaehrleistung

7.1 Auftretende Mängel sind - ohne dass für den Kunden, der Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären - möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bzw. Bekanntwerdens (im Laufe des Silvesterballs) bekannt zu geben. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist, hat er die gelieferten Eintrittskarten bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Eintrittskarten bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbarer Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen.

7.2 Der Kunde kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Nur wenn diese beiden Leistungen nicht verfügbar sind, kann der Kunde - entsprechend den gesetzlichen Regelungen - angemessene Preisminderung oder Wandlung begehren. Wenn HV einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei. In Bezug auf den HOFBURG Silvesterball ist der Kunde verpflichtet, HV während der Veranstaltung die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben und HV auf Mängel – falscher Sitzplatz etc – hinzuweisen, um eine rasche und effektive Behebung zu gewährleisten.

7.3 Für jede Art von Lieferung verjähren Ansprüche aus Mängeln - unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insbesondere Gewährleistung und Schadenersatz,) - innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung, bzw. Leistung. Für Konsumenten beginnt diese Frist bei Rechtsmängeln erst ab Erkennbarkeit des Mangels.

7.4 Wenn HOFBURG Vienna dem Kunden Eintrittskarten – Walzertanzstunden, Opernkarten, Konzertkarten, Galakarten der Spanischen Hofreitschule – im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters vermittelt, sind Ansprüche jeglicher Art im Zusammenhang mit der Veranstaltung ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter zu richten. HOFBURG Vienna haftet demnach nur für die ordnungsgemäße Vermittlung von Eintrittskarten. Insbesondere gelten für die Veranstaltung selbst die AGBs des jeweiligen Veranstalters.

8 Kein Rücktrittsrecht

8.1 Bei den angebotenen Veranstaltungen handelt es sich um Freizeitdienstleistungen im Sinne des KSchG bzw. FAGG. Dem Kunden steht daher auch bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder bei einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung gem. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Sonderrücktrittsrecht und kein Widerrufsrecht zu.

8.2.1 In Bezug auf den HOFBURG Silvesterball gelten gesonderte Rücktritts- bzw. Stornobedingungen, die auf der Homepage www.hofburgsilvesterball.com zu finden sind.

9 Schadenersatz

9.1 HOFBURG Vienna übernimmt keine Haftung für Schäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder Personen, für die wir einzustehen haben, verursacht werden. Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen. Bei Verträgen mit Konsumenten sind von diesem Haftungsausschluss Schäden an der Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen ausgenommen.

10 Film-, Video- und Tonaufnahmen

10.1 HV behält sich das Recht vor, dass im Rahmen von Veranstaltungen Bild­ und Tonmaterial in Form von Fotos und / oder Videoaufzeichnungen durch von HV beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt werden. Mit den Aufnahmen werden sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert.

10.1.1 Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto­ oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, wird HV bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch HV bzw. unsere Dienstleister unterbinden.

10.2 Die an einer Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen willigen durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, ein. Diese Einwilligung schließt die Zustimmung zum Download der Aufnahmen von HOFBURG Vienna Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.

11 Datenschutz

11.1 Der Kunde stimmt zu, dass die im Rahmen der Bestellung und der Bestellabwicklung bekanntgegebenen Daten für Zwecke unserer Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Die Daten werden von uns zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken verwendet.

11.2 Im Zusammenhang mit der seit 25.05.2018 geltenden DSGVO weisen wir auf unsere Datenschutzmitteilung im Rahmen der HOFBURG Silvesterball Website und Datenschutzmitteilung zur Aufklärung unserer Kunden hin: Datenschutz. Es ist HV ein Anliegen, ausschließlich jene Personen zu kontaktieren, die ein unmittelbares Interesse am HOFBURG Silvesterball haben. Wenn Kunden keine Informationssendungen per E-Mail erhalten wollen, können sie die Abmeldemöglichkeit im Footer jedes Mailings nutzen, oder sich an silvesterball@hofburg.com oder unsubscribe@hofburg.com mit Betreff „Abmeldung vom Newsletter“ wenden.

12 Sonstiges

12.1 Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen im Formular abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle uns daraus entstehenden Kosten. Der Kunde ist bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, uns Änderungen des Namens, der Anschrift beziehungsweise einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend.

12.3 Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich zur Gänze widersprochen.

12.4 Sollten einzelne Punkte dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Kartenverkauf HOFBURG Silvesterball“ unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, vereinbaren.

13 Allgemeine Bestimmungen

13.1 Dieser Vertrag einschließlich der Frage seiner Wirksamkeit unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen, welche die Anwendung von ausländischem Recht bewirken und des UN-Kaufrechts.

13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Wien.

13.3 Bei Auslegung des Vertrages gilt ausschließlich der deutsche Vertragstext.

13.4 Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zuständig. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt dieser Gerichtstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt. Wir sind befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

13.5 Die weibliche Form ist der männlichen Form gleichgestellt. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die männliche Form gewählt worden.

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